Sonderförderprogramme
Mit dem Förderprogramm „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Trägern die vorhandene Angebotsstruktur der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter qualitativ und quantitativ ausgebaut werden.
Antragsberechtigt für alle Förderprogramme sind ausschließlich die Schulträger
Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS), einschl. Förderung von neuzugezogenen Kindern aus Familien mit Flüchtlingshintergrund oder ähnlichen Lebenslagen (z.B. Sinti und Roma)
Mit dem Förderprogramm „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Trägern die vorhandene Angebotsstruktur der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Zudem können seit dem 2. Schulhalbjahr 2014/2015 die Schulträger für neuzugezogene Kinder aus Familien mit Flüchtlingshintergrund oder ähnlichen Lebenslagen für die Dauer von max. 12 Monaten einen erhöhten Fördersatz in der OGS beantragen.
Zuwendungsanträge sind bis zum 31. März eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Verwendungsnachweise sind bis zum 31.10. eines jeden Jahres vorzulegen.
Auskunft erteilt Frau Hellwig, Telefon 0211 475-4665
aktuelle Rechtsgrundlagen: https://www.schulministerium.nrw/ganztag-im-primarbereich
Zuwendungen für die Betreung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn plus“ und „Silentien“) im Primarbereich ab dem Schuljahr 2009/2010
Die Landesregierung fördert für diejenigen Schulen, die (noch) nicht OGS sind, verlässliche und bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Kinder in Schulen der Primarstufe vor und nach dem Unterricht bzw. an schulfreien Tagen. Zielsetzung ist, dass Familien, insbesondere berufstätige Eltern und Alleinerziehende, sich auf eine gleichbleibende Schulzeit verlassen und sicher sein können, dass ihre Kinder auch außerhalb der Unterrichtsstunden in guten Händen sind.
Zusätzlich werden Silentien bezuschusst, deren Aufgabe es ist, Schülerinnen und Schülern zusätzlich zum Klassenunterricht in Kleingruppen individuell zu fördern.
Zuwendungsanträge sind bis zum 31.März eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Verwendungsnachweise sind bis zum 31.10. eines jeden Jahres vorzulegen.
aktuelle Rechtsgrundlagen und Formulare unter: https://www.schulministerium.nrw/ganztag-im-primarbereich
Auskunft erteilt Frau Hellwig, Telefon 0211 475-4665
Geld oder Stelle in der Sekundarstufe I - pädagogische Übermittagsbetreuung
Das Programm "Geld oder Stelle" sorgt mit einer an der Schulgröße orientierten Pauschale dafür, dass alle Halbtagsschulen eine Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sicherstellen. Darüber hinaus soll sie - im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie die Bedarfe der Eltern - ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote bereitstellen.
(Aufbauende) Ganztagsschulen erhalten über dieses Förderprogramm die Möglichkeit, einen Teil ihrer Lehrerganztagszuschläge in Geld umwandeln zu lassen und durch den Einsatz gemeinwohlorientierter Partner das Schulleben zu bereichern.
Zuwendungsanträge sind bis zum 31.12. eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Verwendungsnachweise sind bis zum 31.10. eines jeden Jahres vorzulegen.
aktuelle Rechtsgrundlagen und Formulare unter: https://www.schulministerium.nrw/ganztag-der-sekundarstufe-i
Auskunft erteilt Frau Stutz, Telefon: 0211 475-4659 und Herr Liehr 0211 475-4674
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert interkulturelle Austauschmaßnahmen zwischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland und Frankreich. Über die einzelnen Förderprogramme, die Antragsvoraussetzungen und die Antragsverfahren informiert das DFJW auf seiner untenstehenden Homepage.
Fahrtkostenzuschüsse für Schulbegegnungen am Ort des Partners sind für Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf maximal alle zwei Jahre online zu beantragen. Von der Seite des DFJW gelangen Sie auf die Online-Plattform. Der Nachweis der Online-Antragstellung ist bis zum 15.12. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr bei der Bezirksregierung einzureichen.
Auskunft erteilt: Frau Stutz; Telefon: 0211 475 - 4665
- Homepage des DFJW: https://www.dfjw.org/
- Anleitung für die DFJW-Onlineantragstellung
- Schulbegegnungen am Ort des Partners: https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/schuleraustausch-am-ort-des-partners.html
Restabwicklung bereits abgelaufener Förderprogramm
- Schulbauförderung
- 1000 Schulen Programm in der Sekundarschule I – Investitionen
- Zuwendung von Investitionen und Ausstattung in Ganztagsschule (IZBB) „Verwendung von Restmitteln“
Auskunft erteilt: Frau Hellwig; Telefon: 0211 475 - 4665
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