Bezirksregierung überprüft Heckenscheren
Ende 2015 wurde vom MAGS NRW das landesweite Marktüberwachungsprogramm „Sicherheit im Garten“ beschlossen.
Ende 2015 wurde vom MAGS NRW das landesweite Marktüberwachungsprogramm „Sicherheit im Garten“ beschlossen. Dabei wurden in den Jahren 2016 – 2018 in Teilprojekten verschiedene Produkte, die im privaten sowie im gewerblichen Bereich im Zusammenhang mit Gartenarbeit und der Gestaltung des Gartens verwendet werden, auf Ihre Sicherheit hin überprüft.
Dieses Programm findet in Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden der Länder Brandenburg, Bremen, Thüringen und Niedersachsen statt. Das Sachgebiet Produktsicherheit hat im Rahmen dieses Programms u.a. die Sicherheit und Konformität von Heckenscheren überprüft. Projektpartner bei diesem Projekt war die Hansestadt Bremen.
Heckenscheren sind produktsicherheitsrechtlich Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – 9. ProdSV) und dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie u.a. bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährden.
Insgesamt sind in diesem Teilprojekt 10 Heckenscheren verschiedener Hersteller überprüft worden. Die formale Prüfung (Kennzeichnung, Warnhinweise, Bedienungsanleitung, etc.) fand standardisiert durch eigens dafür erstellte Produkterhebungsbögen statt und ergab eine Mängelquote von 20%.
Bei den technischen Prüfungen wurde die mechanische Festigkeit sowie die normgerechte Gestaltung der Schneiden getestet. Außerdem wurde eine Prüfung der Spannungsfestigkeit sowie des Ableitstroms durchgeführt. Alle geprüften Heckenscheren waren technisch mängelfrei.
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