Wegweiser (Symbolbild) / ©peterschreiber.media - stock.adobe.com modifiziert
Verbraucherinsolvenzberatung
Hoffnung für einen wirtschaftlichen Neuanfang bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Überschuldete Privatpersonen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen mit der sogenannten „Restschuldbefreiung“ eine zweite Chance. Gleichzeitig erhalten Gläubigerinnen und Gläubiger wenigstens einen Teil der fälligen Zahlungen. Bei diesem Verfahren helfen anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.
Die Beschäftigung von Fachkräften in solchen Stellen kann gefördert werden.
Darüber hinaus unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen finanziell die Tätigkeit von Fachberaterinnen und Fachberatern in der Schuldnerberatung.
Für Anerkennung und Fördermaßnahmen ist die Bezirksregierung Düsseldorf landesweit zuständig.
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