Externenprüfung am Berufskolleg
Eine Externenprüfung am Berufskolleg ermöglicht den Erwerb eines Abschlusses, ohne den Bildungsgang tatsächlich an einer Schule besucht zu haben.
Wichtiger Hinweis für die Zulassungen
Eine Externenprüfung am Berufskolleg ermöglicht den Erwerb eines Abschlusses, ohne den Bildungsgang tatsächlich an einer Schule besucht zu haben.
Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Externenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen denen der regulären Bildungsgänge.
Meldeschluss für die Externenprüfung ist jeweils der 1. Februar eines Jahres (Ausschlussfrist).
Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen bei der:
Bezirksregierung Düsseldorf
- Dezernat 48 -
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Die Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgt in eigener Verantwortung.
Die Prüfungen finden in der Regel mit den übrigen Abschlussprüfungen der Berufskollegs statt.
Mit der 24. VO zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ist die Erhebung einer Prüfungsgebühr vorgesehen.
Die Tarifstelle 21.1.9 der o.a. Verwaltungsgebührenordnung sieht für die Zulassung und Durchführung einer Externenprüfung gemäß der Allgemeinen Externenprüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs je nach Bildungsgang eine Gebühr in Höhe von 450 € bis 660 € vor.
Der Gebührenbescheid wird nach dem Bescheid über die Zulassung zur Externenprüfung bekanntgegeben.
Die Gebühr wird mit Bekanntgabe fällig.
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